Chronik des Betätigungsverbots gegen Yanis Varoufakis

Deutsche Behörden bemüht, sich von ihrem absurden Autoritarismus zu distanzieren

Am Freitag, den 12. April, drang die Polizei während unseres Palästina-Kongresses in Berlin in den Veranstaltungsort ein und hinderte Yanis Varoufakis und andere Teilnehmer daran, ihre Reden zu halten. Varoufakis setzte seine Rede fort und veröffentlichte sie auf Social Media.

Am folgenden Tag, Samstag, den 13. April, während unserer Demonstration gegen die illegale und unrechtmäßige Polizeiaktion zur Unterbrechung und Absage unseres Kongresses, trat ein Polizeibeamter im Beisein der betreuenden Anwälte an unsere Organisator:innen heran, um ihnen mitzuteilen, dass gegen Yanis Varoufakis, Ghassan Abu-Sittah und Salman Abu Sitta – drei der Hauptredner, die auf dem Palästina-Kongress auftreten sollten – ein „Betätigungsverbot“ erlassen worden ist.

Auf die Frage, was das besagte Betätigungsverbot genau bedeute, antwortete derselbe Polizeibeamte: „Verbot der Einreise nach Deutschland, aber auch der Teilnahme an Konferenzen per Videoschaltung oder aufgezeichneten Nachrichten.“ Derselbe Polizeibeamte fügte dann hinzu, dass die Polizei die Demonstration gewaltsam auflösen würde, wenn „eine dieser drei Personen“ eine Rede halten würde, sei es physisch oder elektronisch.

Daraufhin fragten die betreuenden Anwälte den Polizeibeamten, auf welches Gesetz sich das Verbot gegen Varoufakis und die beiden anderen Redner stütze. Der Polizeibeamte antwortete, es handele sich nicht um eine polizeiliche Entscheidung, sondern um eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums. Als die betreuenden Anwälte darum baten, etwas Schriftliches über dieses Betätigungsverbot zu erhalten, weigerte er sich. [Hier der formelle, juristische Bericht].

Wenig später berichtete die TAZ über das Betätigungsverbot gegen Yanis Varoufakis und behauptete, eine Bestätigung von den deutschen Behörden erhalten zu haben, wie auf dem Screenshot unten zu sehen ist.

Einige Stunden später, nach zahllosen Nachrichten der Empörung über das Vorgehen des Innenministeriums und der deutschen Polizei aus Deutschland und der ganzen Welt, wurde den Anwälten von Yanis Varoufakis von der Pressestelle der Berliner Polizei (Beate Ostertag) mitgeteilt, dass die Polizei keine Kenntnis von einem solchen Verbot gegen Varoufakis hat und dass sie vermutet, dass der Polizeibeamte auf der Demonstration eine „Fehlkommunikation“ begangen hat.

Etwa zur gleichen Zeit änderte die TAZ ihren Artikel, indem sie die Bestätigung des Betätigungsverbots durch einen zweideutigen Hinweis auf ein angebliches Verbot ersetzte.

Am Sonntag weitere Meldungen: Auf eine Anfrage durch ntv.de beim Bundesinnenministerium, ob ein politisches Betätigungsverbot gegen Varoufakis erteilt worden und wie es im Falle eines EU-Staatsbürgers hergeleitet worden sei, gibt es in der erhaltenen Antwort in der Sache weder eine Bestätigung noch ein Dementi. Und unter Berufung auf Sicherheitskreise handelt es sich laut Stern und Handelsblatt um ein Einreiseverbot.

Klar ist, dass die deutschen Behörden nach dem Aufschrei beschlossen, dass sie sich selbst ein tiefes Loch absurden Autoritarismuses geschaufelt haben. Und versuchen, sich herauszureden.

Yanis Varoufakis und MERA25 Deutschland möchten den Tausenden von Anwält:innen, Parlamentarier:innen, Aktivist:innen, Journalist:innen und Bürger:innen danken, die Unterstützungsschreiben verfassten und die deutschen Behörden durch ihre lautstarke Opposition in die Defensive gedrängt haben.

Der Kampf für Frieden in Israel-Palästina und für die Demokratie im Westen steht erst am Anfang. Lasst uns jetzt unsere Anstrengungen verdoppeln.

Was die Bundesregierung (nicht) zu sagen hatte

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