Wie die deutsche Regierung die Zusammenführung einer getrennten Familie blockiert

Für einen kurzen Moment im Februar 2020 schien für Ahmedin M. die Welt in Ordnung. Soeben hatte er von seiner Frau Hawa die Nachricht bekommen: Wir haben die Visa! Wir können zu Dir nach Deutschland kommen!

Vorher durchlitt Ahmedin M. das Martyrium einer typisch eritreischen Fluchtgeschichte. Zuerst ist er mit seiner Frau und seinem Sohn Sallah in den Sudan emigriert, denn das Leben in Eritrea war fast unmöglich geworden. Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf friedliche Versammlung waren stark eingeschränkt. Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und sonstige Dissidenten waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht, da die Wirtschaft am Boden lag und sich die Menschen nicht ernähren konnten.1

Im Sudan war es ebenfalls unmöglich für die Familie M. ein sicheres Leben aufzubauen. Also fassten sie, trotz Hawas Schwangerschaft, einen folgenschweren Plan: Ahmedin wird versuchen, sich nach Europa durchzuschlagen. Er will sich dort niederlassen und dann seine Familie nachholen. Er kämpfte sich durch die lybische Wüste, er überlebte die Bootsfahrt über das Mittelmeer, er durchquerte Italien und kam schließlich in Bornheim – einer kleinen Stadt in der Nähe von Köln – in Deutschland an.

Das war im September 2015. Viele Deutsche solidarisierten sich mit Geflüchteten und hießen sie willkommen, Bundeskanzlerin Merkel machte Selfies mit Geflüchteten, die Stimmung war gut.2 Für Ahmedin war es eine glückliche Ankunft. Alles wurde noch perfekter, als Ahmedin als sogenannter „subsidiär Geschützter“ anerkannt wurde. Den subsidiären Schutz erhalten Personen, denen im Rahmen des Asylverfahrens weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung zuerkannt wurde, denen im Herkunftsland aber ein ernsthafter Schaden droht, z.B. durch Krieg oder Bürgerkrieg.

Hawa musste aber zunächst vom Sudan erst einmal wieder nach Eritrea reisen, da sie sich ohne männliche Unterstützung dort nicht ernähren konnten und die Geburt zu Hause sicherer war. Sie befand sich also genau in dem Land, von dem Deutschland annahm, dass Personen dort ein ernsthafter Schaden droht. Nach europäischem – und somit auch deutschem – Recht besteht eine ernsthafte Gefahr bei beispielsweise der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung, oder bei einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.3 Verständlicherweise und auch zu Recht hatte Ahmedin große Sorge um seine Familie und wollte sie nach Deutschland holen. Also schlug sich Hawa mit dem mittlerweile geborenen Baby und ihrem Ertsgeborenen zunächst nach Kairo, Ägypten, durch, da dort eine entfernte Verwandte sowie andere Bekannte leben und sie die Hoffnung hatte, von Ägypten aus leichter nach Europa zu kommen.

Dann kam der große Rückschlag für Ahmedins Familie: Im März 2016 beschloss der deutsche Bundestag ein Gesetz, dass den Familiennachzug für Personen mit subsidiären Schutz aussetzte.4 Die Familie steckte also in Kairo fest. Erst Ende Juli 2018 wurden von den deutschen Behörden wieder Anträge auf Familienzusammenführung zugelassen.5 Ahmedin ist zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre lang von seiner Familie getrennt, seinen jüngsten Sohn hat er noch nie kennengelernt.

Was dann folgte, war ein schwerer Gang durch die Behörden. Die Botschaft verlangt für ein Visum Nationalpässe von allen Antragstellern. Für ein Visum aufgrund Familienzusammenführung noch zusätzlich eine Heiratsurkunde sowie alle Geburtsurkunden.6,7 Die Heiratsurkunde musste von staatlichen Stellen ausgestellt sein; absolut unüblich in Eritrea, wo fast alle Paare traditionell heiraten.8 Für gültige Nationalpässe muss in der Regel eine „Abgeltungssteuer“ bezahlt werden,8 ein unlösbares Problem für mittellose Menschen. Die Geburtsurkunden der Kinder musste die Mutter gleich viermal organisieren: Das erste Mal wurde die Ausstellung durch die eritreische Botschaft in Kairo nicht akzeptiert, beim zweiten Mal – diesmal ausgestellt durch eine Behörde in Eritrea – war ein Geburtsdatum falsch, beim dritten Mal fehlte ein Stempel und erst beim vierten Mal akzeptierte die deutsche Botschaft die Urkunden. Hawa musste jedes Mal einen mühsamen, zeitaufwendigen Kommunikationsweg zu ihrer Herkunftsfamilie aufbauen, damit diese versuchen, gültige Dokumente für sie und ihre Angehörigen zu organisieren; flüchtige Staatsbürger, von denen der eritreische Staat im Prinzip gar nicht möchte, dass sie sich im Ausland befinden und dort niederlassen.9

Endlich gute Neuigkeiten?

Dann, am 6. Februar 2020, endlich die erlösende Nachricht: Hawa hat für sich und die Kinder ein nationales Visum der Kategorie D „Familiennachzug“ bekommen! Sie liehen sich 1000€ für das Flugticket. Am 22. März 2020 sollte der Flug MS785 von Egypt Airline um 14:10 Uhr in Frankfurt am Main landen. Doch vier Tage vorher kam der nächste Schock: Die Europäische Union schloss aufgrund der Corona-Pandemie die Grenzen.10 Kein Flug aus Drittstaaten wurde mehr hineingelassen, nur noch bestimmte Personengruppen durften einreisen. Es gab ein großes Chaos. Welche Personengruppen genau? Die Bundespolizei Frankfurt bestätigte, dass Familienangehörige von aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen einreisen dürfen.11 Die Botschaft verweigerte allerdings, diese Personen mit auf die durch das Auswärtige Amt organisierten Not-Rückflüge aufzunehmen mit dem Argument, dass diese Personen eben nicht einreisen dürften.12 Tatsächlich entwickelte sich ein zunehmender Widerspruch zwischen Auswärtigem Amt und Innenministerium. Während Ersteres eine Möglichkeit der Einreise konsequent verweigerte,13 bestätigte das BMI zuletzt in einer E-Mail vom 13. Mai 2020: „Danach besteht für die eritreische Ehefrau und die beiden minderjährigen Kinder unter Berücksichtigung familiärer Gesichtspunkte ein wichtiger Reisegrund.“14 Das Problem an dieser Stelle: Mittlerweile war das Visum abgelaufen.

Die Familie übte sich in Geduld. Gewiss, es war eine besondere Situation, aber irgendwann würde die Pandemie vorbeigehen. Telefonisch hatte die Botschaft versprochen: Sobald eine Einreise wieder möglich ist, bekommt die Mutter mit den Kindern ohne Probleme ein neues Visum. Am 1. Juli 2020 wurde das Einreiseverbot gelockert.15 Das BMI schrieb in einer Mail an die Botschaften:

„Drittstaatsangehörige, deren D-Visum nach dem 15. März 2020 zur Einreise nach Deutschland berechtigt hätte, bei denen das Visum aufgrund der Reisebeschränkungen jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland genutzt werden konnte und das Visum in der Folge im Ausland abgelaufen ist, können bei der für die Erstausstellung zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine sogenannte « Neuvisierung » beantragen, sobald die Reisebeschränkungen insoweit aufgehoben sind. Für den Antrag auf Neuvisierung wird eine Frist von einem Monat gewährt. Fristbeginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Möglichkeit der Antragstellung auf der Webseite der Auslandsvertretung bekanntgegeben wird. Nach Fristablauf steht es den Betroffenen frei, einen neuen Visumsantrag zu stellen. Für eine Neuvisierung entsteht grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühr.“ 16

Probleme mit der Botschaft

Allerdings hat die deutsche Botschaft in Kairo nie die Möglichkeit einer Antragstellung auf Neuvisierung veröffentlicht. Bis heute nicht. Es wurden Mails geschrieben, man hat versucht, eine einstweilige Anordnung zur Gewährung eines Termins zu bekommen,17 Frau Hawa M. bat persönlich vor Ort um Einlass – vergebens. Allerdings war es nicht so, dass die Botschaft gar keine Termine vergeben hat: Beispielsweise bekam eine ägyptische Studentin im Rahmen eines Sondertermins sehr wohl eine Einreisegenehmigung,18 eine andere Familie hat ebenfalls eine Neuvisierung erhalten,19 aber nicht Familie M.

In Deutschland ist das Thema der Familienzusammenführung höchst brisant.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD Anfang 2018 gewarnt, bis zu 300.000 Angehörige würden nach Deutschland kommen wollen, wenn der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder ermöglicht würde.20

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht sprach gar davon, beim Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten „könnten noch einmal bis zu 800.000 Menschen kommen“ – man müsse auch an den sozialen Frieden im Land denken und dürfe die Bevölkerung nicht überfordern [dpa vom 17. November 2017]. Im ganz rechten politischen Spektrum wurden noch größere Zahlen gehandelt: Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der AfD, Alexander Gauland, prognostizierte im Oktober 2017 „eine Migrationswelle von rund zweieinhalb Millionen Menschen nach Deutschland allein in 2018“ infolge eines „uneingeschränkten Familiennachzugs für Flüchtlinge“.21

Tatsächlich geht es beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nicht um Millionen, auch nicht um Hunderttausende, sondern nach derzeit vorliegenden Zahlen um insgesamt weniger als 50.000 Menschen.22

18 Monate nach Inkrafttreten der Regelung zeigt sich: Genau 20 Prozent, also ein Fünftel des versprochenen Visakontingents, wurden bisher nicht ausgeschöpft. Nach 18 Monaten haben die deutschen Auslandsvertretungen von den politisch versprochenen 18.000 möglichen Visa bis Ende Januar 2020 erst 14.404 Visa erteilt.23

Weder das Grundgesetz Artikel 6: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“,24 noch völkerrechtliche Übereinkünfte wie die Kinderrechtskonvention Artikel 9: „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird“,25 noch das christliche Selbstverständnis der aktuell in der Regierung vertretenen Partei: „Familienpolitik ist für die CDU ein Herzensanliegen. In unserer Familienpolitik setzen wir auf Respekt anstatt Bevormundung. Familien sollen selbst entscheiden können, wie sie ihr Leben gestalten. Dafür haben sie unsere volle Unterstützung verdient. Und wir haben noch viel vor, um Familien den Alltag zu erleichtern.“,26 ändern etwas daran: Familien aus fremden Ländern sind in Deutschland nicht gleichwertig. Oder ist es ein europäisches Problem? Ahmedin versteht nichts von der europäischen oder der deutschen Politik. Für ihn ist es ein schmerzlicher Fakt, dass er immer noch von seiner Familie getrennt sein muss. Inzwischen verschärft Ägypten seinen Umgang mit Ausländern ohne Bleibeberechtigung27 ; es besteht die Gefahr, dass Frau Hawa M. zurück nach Eritrea muss, bevor sie ein Visum für Deutschland bekommt.

Ahmedin M. ist am Ende seiner psychischen Kräfte – er weiß nicht mehr weiter. Hawa bekommt keine Unterstützung mehr von der UN, die sie bis dahin als Geflüchtete versorgt hatte. Alle hoffen darauf, dass dieser Albtraum bald zu Ende geht.

Dieser Artikel ist Teil unseres Campaign Accelerators, ein Projekt, dass individuelle Aktivist*innen dabei unterstützt, zielgerichtete Kampagnen zu lokalen Missständen und politischen Problemen ins Leben zu rufen, die ihnen am Herzen liegen.

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  1. Amnesty Report Eritrea 04. Mai 2015, https://www.amnesty.de/jahresbericht/2015/eritrea
  2. Westdeutscher Rundfunk: Das Selfie mit der Kanzlerin – ein Foto geht um die Welt, von Constanze Thönessen https://www1.wdr.de/nachrichten/selfie-mit-der-kanzlerin-100.html
  3. Asylgesetz §4 AsylG
  4. Die Bundesregierung Aktuelles: „Kürzere Verfahren, weniger Familiennachzug“, Erläuterung zum Asylpaket II vom 17.03.2016 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kuerzere-verfahren-weniger-familiennachzug-370360
  5. Deutscher Bundestag Textarchiv: „Bundestag verlängert Aussetzung des Familiennachzugs bis Ende Juli“ https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw05-de-familiennachzug-538674
  6. Deutsche Botschaft Kairo: Nationale Visa https://kairo.diplo.de/eg-de/service/05-VisaEinreise/22.2NationaleVisa
  7. Merkblatt „Familienzusammenführung zum somalischen/eritreischen Flüchtling“ der Deutschen Botschaft Addis Abeba https://addis-abeba.diplo.de/blob/1792752/8b4a2d73d15c2e7ef3df4f88adf33d38/merkblatt-familienzusammenfuehrung-somalischer-eritreischer-fluechtlinge-data.pdf
  8. Pro Asyl: „unzumutbare Anforderungen verhindern Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea“ https://www.proasyl.de/hintergrund/unzumutbare-anforderungen-verhindern-familiennachzug-zu-fluechtlingen-aus-eritrea/
  9. Bundeszentrale für politische Bildung: „Der lange Arm des Regimes – Eritrea und seine Diaspora“ https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/Ostafrika/304246/eritrea
  10. Deutsche Welle: „Corona-Live-Ticker vom 17. März 2020: Deutschland setzt Einreiseverbot umgehend um“ https://www.dw.com/de/corona-live-ticker-vom-17-m%C3%A4rz-deutschland-setzt-einreiseverbot-umgehend-um/a-52802579-0
  11. Email der Bundespolizei Frankfurt (Klaus Lehner) an Silvio Jander vom 19.03.2020
  12. Telefonische Auskunft der Botschaft Kairo an Silvio Jander am 31.03.2020
  13. Email der Deutschen Botschaft Kairo „RK-Visa 15“ an Silvio Jander vom 25.06.2020
  14. Email des Referat G I 5 – Bürgerservice des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom13.05.2020
  15. Tagesschau vom 11.06.2020 „EU will Einreisestopp ab Juli lockern“ https://www.tagesschau.de/ausland/eu-einreise-corona-101.html
  16. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Schreiben an die für das Aufenthaltsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder. Covid 19-Pandemie; Verfahrenshinweise für die Ausländerbehörden bei abgelaufenen D-Visa“ vom 12.06.2020 https://www.asyl.net/rsdb/m28525/
  17. 12.07.2020 / 22.07.2020 / 31.12.2020 / 11.01.2021 / 24.01.2021 / 01.02.2021 / 31.12.2020 jeweils Mails an Deutsche Botschaft Kairo und TLScontact, ein Fax mit offizieller Antragstellung auf Neuvisierung am 31.12.2020 an die Deutsche Botschaft Kairo, Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß §123 VwGO vom 09.10.2020 beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Auswärtige Amt
  18. MiGAZIN: „Gestrandet in der Heimat, von Deutschland im Stich gelassen“ vom 10.07.2020 https://www.migazin.de/2020/07/10/auslaendische-studierende-gestrandet-in-der-heimat-von-deutschland-im-stich-gelassen/
  19. Eigenaussage der betroffenen Mutter: eine befreundete Familie befand sich in derselben Situation und hat im Rahmen einer Neuvisierung eine Familienzusammenführung nach Dänemark erlangt
  20. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Anré Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/13525 vom 30.10.2019 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914640.pdf
  21. ebd.
  22. ebd.
  23. Pro Asyl: „18 Monate Gnadenkontingent beim Familiennachzug: Nicht einmal der Minimalkonsens wird erfüllt“, https://www.proasyl.de/news/familiennachzug-nach-18-monaten-gnadenkontingent-nicht-einmal-der-minimalkonsens-wird-erfuellt/
  24. Art. 6 Abs. 1-2 GG
  25. UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 9, Absatz 1, Satz 1 https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
  26. CDU: Wir machen uns stark für Familie, https://archiv.cdu.de/familie
  27. Bundeszentrale für Politische Bildung: „Migrationsstaat Ägypten“ https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/304582/migrationsstaat-aegypten

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