Petition für den Rücktritt von Ursula von der Leyen

Mit ihrer Reaktion auf die jüngste Krise in Israel und Palästina hat die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen gegen die rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union verstoßen und den grundlegenden moralischen Anstand missachtet. Während sie Angriffe auf Zivilist:innen in Israel verurteilt hat, hat sie die Abriegelung der Zivilist:innen in Gaza von Wasser, Lebensmitteln und Strom und die Bombardierung der Menschen in Gaza unter dem Deckmantel der “Verteidigung” unterstützt. Dieses einseitige Handeln missachtet internationale, völkerrechtliche Gesetze und das demokratische Mandat der EU-Mitgliedstaaten.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission missachtet damit

  • internationales Völkerrecht,

  • das demokratische Mandat der EU-Mitgliedstaaten,

  • angemessenes ethisches Verhalten,

  • die nötige diplomatische Klugheit.

Wir, die Unterzeichnenden, fordern ihren sofortigen Rücktritt.

 

Problematische Handlungen

1. Einseitige Haltung ohne Mandat

Ursula von der Leyen hat die Abriegelung der Zivilist:innen in Gaza von Wasser, Lebensmitteln und Strom und die Bombardierung von Gaza unter dem Deckmantel der “Verteidigung” unterstützt, ohne dass die EU-Mitgliedstaaten ein Mandat erteilt haben.

2. Ignorieren des Völkerrechts (Genfer Konvention Artikel 33: Verbot der Kollektivstrafe)

Während die EU-Mitgliedsstaaten, die Vereinten Nationen und andere internationale Gremien die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen als Folge der kollektiven Bestrafung anerkannt haben, hat Präsidentin von der Leyen ausdrücklich eine einseitige Solidarität mit Israel bekundet.

3. Untergrabung der moralischen Autorität der EU

Die Haltung der Präsidentin gegenüber Israel steht in krassem Widerspruch zur Verurteilung ähnlicher Handlungen durch sie in der Vergangenheit, wie z.B. die Russlands gegen zivile Infrastruktur in der Ukraine, die sie als Kriegsverbrechen bezeichnete. Das ist Anwendung internationalen Rechts nach Gutdünken, was die moralische Autorität der EU untergräbt.

4. Umgehung institutioneller Prozesse

Ursula von der Leyen hat mit ihrem Vorgehen nicht nur den Europäischen Rat übergangen, sondern auch die Gewaltenteilung innerhalb der EU missachtet, wonach Außenpolitik nicht von der Kommission bestimmt wird.

Aufruf zum Handeln

Als Reaktion auf die Überschreitung ihrer Befugnisse und der Missachtung der Grundprinzipien der Menschenrechte und der Demokratie durch die Kommissionspräsidentin fordern wir Ursula von der Leyen auf, unverzüglich von ihrem Amt als Präsidentin der Europäischen Kommission zurückzutreten. Sollte sie sich weigern, fordern wir die deutsche Regierung auf, sie als Kommissarin abzuberufen.

Wir fordern die EU-Bürger:innen und -Institutionen auf, für die Werte einzutreten, die uns als Gemeinschaft verbinden, und zu versuchen, die moralische Autorität der Europäischen Union auf der internationalen Bühne wiederherzustellen.

Internationales Recht muss für alle gelten. Wenn es nicht überall gleich angewendet wird, ist es nichts wert.

 

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